Erziehungsauftrag im Krankheitsfall

In unserem Haus wohnt derzeit so eine Art Husten-Geist. Er ist da seit Mitte Oktober und sorgt dafür dass ständig jemand krank ist. Immer irgendwas mit Husten. Am Küchentresen liegen zig Medikamente und ganz prominent steht da auch ein Inhaliergerät. Und das wird alles gebraucht, weil wir tatsächlich seit das los ging, keine Woche mehr hatten, in der beide Kinder komplett in der Schule waren.

Das Kind 1 beutelt es am meisten, auf 2 – 3 gute Tage folgen unter Garantie wieder welche wo es flach liegt. Gestern Abend hatten wir wieder so eine „Ich bin wieder fit, ich will morgen wieder in die Schule!“ vs. „Du bist einen Scheiß, du bleibst daheim!“ Situation. Mit der Macht es Erziehungsberechtigten habe ich einen Katalog mit Forderungen aufgestellt:

  1. Noch ein Erkältungsbad am Abend
  2. In der Früh inhalieren
  3. Fitter Gesamteindruck
  4. Richtig warme Jacke anziehen
  5. Unterhemd + Unterhemd in die Hose

Der letzte Punkt greift wohl zu sehr in die Persönlichkeitsrechte eines Teenagers ein und ich habe ihn wieder gestrichen. Vorbehaltlich einer Endkontrolle an der Haustüre, darf das Haus dann verlassen werden und im Falle eines Rückfalls, war es dann mit der Schule heuer.

Jetzt hat es das Haus verlassen und ich warte gespannt auf heute Abend, denn ab den Zeitpunkt wo so eine Konsequenz ausgesprochen ist, kann man keinen Rückzieher mehr machen. Hoffentlich kriegt es keinen Rückfall und ich hab nächste Woche endlich wieder Ruhe im Homeoffice.

2 Gedanken zu „Erziehungsauftrag im Krankheitsfall“

Schreibe einen Kommentar