Heute ist ja faschingstechnisch der Auftakt zum Ausnahmezustand. Das ist mir egal. Das bemerkenswerte an diesem Tag ist, dass es da auf Arbeit Fischbrötchen zum Frühstück gibt. Lecker Fischbrötchen, der Fisch schön saftig, das Brötchen leicht aufgeweicht (aber nur ganz leicht) und dann noch schön Zwiebeln drauf. Ein kulinarischer Höchstgenuss.
Soviel zum Produkt, nun zum Prozess. Das phänomenal leckere Fischbrötchen will eigentlich am Schreibtisch verzehrt werden, damit auch die Kollegen was davon haben. Das kommt aber nicht bei allen gut an und deshalb wurde es vor Jahren verboten. Es ist verboten lecker Faschingsfischbrötchen im Büro zu essen! Man konnte sich dann noch mit einen Trick behelfen und die Verpackung mitnehmen und im Büro in einem Mülleier entsorgen. Das ist aber letztes Jahr aufgefallen. Es ist verboten lecker Faschingsfischbrötchenverpackung im Büro zu ensorgen!
Heuer kann ich sagen dass es auch ausreicht mit dem letzten Bissen in der Hand durch das Büro zu laufen, ihn schnell aufzuessen bevor es jemand merkt und die Hände nicht zu waschen. Sensiblen Sachbearbeiternasen entgeht nämlich nix.
Hab auch schon eine Fischbrötchen-Abmahnung hinter mir, mit Backfisch 🙂
Backfisch bietet auch noch eine schöne Schmalznote, unter Kennern sehr beliebt!