Was dürfen die und was nicht?

So weit ich es in Erinnerung habe, darf die GEZ nix, oder? Soll man solch eine Drohung jetzt ernst nehmen oder nicht? Vor allem weil vor ca. 5 Jahren erst Auskunft gegeben wurde!
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Zur Auskunftspflicht steht auf der Rückseite: Jeder, der Rundfunkgeräte bereithält, ist gesetzlich verpflichtet, darüber Auskunft zu geben. Dies gilt auch dannn, wenn keine Gebührenpflicht besteht, wenn ein ander Aushaltsangehöriger als Teilnehmer angemledet ist […] Der Anspruch der Gebühreneinzugszentrale auf Auskunft kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.
Ich glaube es handelt sich hier um eine routinemäßige Panikmache. Wenn schon einmal Auskunft gegeben wurde, warum soll man nach einer gewissen Zeit wieder Auskuft geben? Man ist doch verpflichtet Änderungen sofort zu melden…!

2 Gedanken zu „Was dürfen die und was nicht?“

  1. Hi Herr H.,
    da ich ausschließliche Radionutzerin bin (wofür ich brav zahle!), wurde ich jährlich (inklusive diverser Drohungen) von der GEZ angeschrieben, ob ich mir nicht doch einen Fernseher gekauft hätte… Da ich die Strafandrohungen ernst genommen habe, hab ich immer geantwortet und diese Antwort als solche (also für mich ohne Portogebühren) zurückgeschickt.
    Das letzte Mal bin ich richtig wütend geworden, weil ich in DEUTSCH geantwortet habe und den latenten Unterton der Beschuldigung satt hatte. Ich habe ihnen geschrieben, daß das Fernsehprogramm so schlecht ist, daß mir meine Zeit dafür zu schade ist und ich auch selber Radio mache, um wenigstens die Qualität der Radioprogramme zu heben.
    Seit dem ist Ruhe.

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